Absenzenregelung - Beurlaubung
Allgemein:
Wenn ein Schüler aus zwingendem Grund am Unterrichtsbesuch verhindert ist, muss
die Schule unverzüglich, d.h. am Morgen des ersten Fehltages (möglichst vor
Unterrichtsbeginn), telefonisch, per Fax oder schriftlich verständigt werden. Bei
mündlicher oder telefonischer Mitteilung muss zusätzlich eine schriftliche
Entschuldigung bei Wiedererscheinen, in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen
vorgelegt werden. Wenn die Erkrankung länger als erwartet (und bei der ersten
Entschuldigung angegeben) dauert, muss diese Mitteilung auch an folgenden Tagen
erfolgen.
Zusätzlich für die Klassen 5-7
Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder ist die Schule verpflichtet, jedem
unentschuldigten Fehlen von Schülern der Klassen 5-7 nachzugehen und, wenn eine Klärung
nicht möglich ist, die Polizei zu verständigen. Um dies zu vermeiden, muss die
Entschuldigung unbedingt am Morgen des Fehltages vor Unterrichtsbeginn (7.30 -
7.50 Uhr) direkt im Sekretariat erfolgen (mündlich, telefonisch, per Fax, schriftlich).
Bitte verwenden Sie die von der Schule ausgegebenen bzw. im Sekretariat
erhältlichen einheitlichen Formulare. Sie gelten
a) für Verhinderung des Unterrichtsbesuches (Krankheit)
b) Abmeldung während des Unterrichtes (Erkrankung, gravierende Unpässlichkeit)
c) Beurlaubung für höchstens einen Tag (Antrag auf Befreiung)
Für Beurlaubungen über einen Tag hinaus erhalten Sie bei Bedarf ein eigenes Antragsformular.
Befreiungen für Arztbesuche oder andere Termine sind nur in Ausnahmefällen möglich, da sie in der Regel auch in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden können. In jedem Fall ist rechtzeitig vor Wahrnehmung des Termins (d.h. mindestens einen Tag zuvor) ein Antrag auf Freistellung erforderlich. Für Tage mit angekündigten Leistungsnachweisen ist eine Beurlaubung nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis, wenn, der gymnasialen Schulordnung und Weisung des Kultusministeriums entsprechend, Beurlaubungen nur in zwingenden Ausnahmesituationen möglich sind. Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die offiziellen Ferientermine, da wegen einer Urlaubsreise keine Befreiung möglich ist.
Beurlaubungsanträge sind so rechtzeitig zu stellen, dass der Schule Zeit für Dispositionen bzw. Rückfragen bleibt.
Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit (auch zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht) ist eine Abmeldung im Sekretariat bzw. Direktorat unbedingt erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den Vorschriften angekündigte Leistungsnachweise, bei denen ein Schüler gefehlt hat, in Fällen unzureichender, fehlender oder nicht rechtzeitiger Entschuldigung grundsätzlich mit Note 6 bzw. 0 Punkten bewertet werden.


