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Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen September 2009

H A U S O R D N U N G

Alle Schülerinnen und Schüler werden gebeten, den durch das Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sowie die speziellen Schulgegebenheiten vorgezeichneten Ordnungsrahmen durch ihr Verhalten zu ermöglichen.

1. An Schultagen ist das Schulgebäude von 6.45 - 17.15 Uhr geöffnet. Schüler, die in der 1. Stunde Unterricht haben, halten sich morgens bis 7.30 Uhr in der Pausenhalle auf und können ab 7.30 Uhr in die Klassenzimmer gehen. Spätestens um 7.45 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre jeweiligen Unterrichtsräume. Diejenigen, deren Unterricht später beginnt, verhalten sich in den für sie vorgesehenen Aufenthaltsräumen bis zum Unterrichtsbeginn so, dass keine Störungen auftreten. Wer am Mittagstisch oder/und an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen will, wartet in der Zwischenzeit im vorgesehenen Aufenthaltsbereich (bitte zusätzliche entsprechende Aushänge beachten).

2. Auswärtige Schüler/Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe und Schüler/Schülerinnen der 10. Jahrgangsstufe halten sich zur Überbrückung von Wartezeiten (vor allem auch, wenn die 1. Stunde frei ist) in der Pausenhalle, die Schüler/Schülerinnen ab der 11. Jahrgangsstufe in der Pausenhalle und im Raum 011 auf.

3. Für Schüler/Schülerinnen, die während des Mittagessens ihre Hausaufgaben erledigen wollen, stehen bestimmte Räume zur Verfügung (siehe Aushang). Während der Essenszeiten dürfen im Mehrzweckraum keine Hausaufgaben gemacht werden!

4. Für das Mittagessen an der Schule (Essensausgabe von ca. 11.30 bis 13.30 Uhr) im Mehrzweckraum gelten feste Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen (siehe Anschlag an der Türe zum Mehrzweckraum).

5. Während der Pause sollten sich alle Schülerinnen und Schüler im Pausenhof aufhalten. Der Pausenbereich umfasst Pausenhof, Pausenhalle und Gang zum Getränkeautomat (jedoch nicht andere Gänge, Keller, Treppen und Sportanlagen). Treppen und Durchgangswege müssen unbedingt freigehalten werden. Der Pausenhof darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden. Beim 1. Klingelzeichen um 10.20 Uhr begeben sich die Schüler unverzüglich zum Unterricht. Der eingeteilte Pausenhofdienst (5 Schüler einer Klasse) dauert etwa 10 Minuten am Anfang der 4. Stunde. Arbeitenden Schülern/Schülerinnen ab Jahrgansstufe 11 ist während der Pause der Aufenthalt im Raum 011 oder in der Bibliothek möglich. Die Bereiche zwischen Turnhalle und Erweiterungsbau sowie Innen- und Außensportanlagen sind weder Pausen- noch noch Aufenthaltsbereich. Der rote Allwetterplatz steht nur für die Aktion „Bewegte Pause“ (Klassen 5 – 7) zur Verfügung.

6. Während der Unterrichtszeit, also auch in Pausen und Zwischenstunden, ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schüler/Schülerinnen nur mit Erlaubnis des Direktorats gestattet. Schüler/Schülerinnen ab Jahrgansstufe 11 dagegen dürfen in Freistunden das Schulgelände verlassen. Der Aufenthaltsbereich während Zwischenstunden, die nicht durch Unterrichtsvertretungen in den Klassenzimmern abgedeckt sind, ist ausschließlich das Pausengelände der Schule (siehe oben bei 5.), also nicht der Bereich vor dem Tor am Haupteingang.

7. Nach der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum stellen die Schüler die Stühle auf die Tische. Die Räume sind sauber und ordentlich zu verlassen (geputzte Tafel, Abfälle im Abfalleimer, verriegelte Fenster, gelöschtes Licht).

8. Aus Gründen des Umweltschutzes wird Papier in den Papierkisten gesammelt, die in den Unterrichtsräumen aufgestellt sind. Für kompostierbare Abfälle, wie z. B. Obst-, Gemüse- oder Brotreste, aber auch Papiertaschentücher (Hygiene!) stehen im Bereich des Pausenhofs braune Biotonnen bereit. Jeder Schüler soll Abfälle vermeiden, also möglichst keine Einwegverpackungen verwenden.

9. Fehlt eine Lehrkraft auch noch 10 Minuten nach Stundenbeginn, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. Er sorgt auch dafür, dass die Klasse Änderungen im Stundenplan rechtzeitig erfährt. Fehlt ein Schüler in den Klassen der Unterstufe zu Beginn des Unterrichts, so meldet der Klassenbuchführer dies bis spätestens 8.15 Uhr im Sekretariat.

10. Alle Schüler müssen sich so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden und es zu keiner Sachbeschädigung kommt. Schneeballwerfen ist untersagt. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der Verursacher. Der Pausenhof soll sauber gehalten werden. Die Teichanlage verdient besonderen Schutz: Sie darf weder betreten noch verunreinigt werden. Zur Ablage von Garderobe sind die vor den Klassenzimmern angebrachten Kleiderhaken zu benutzen. Die Schule kann allerdings keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen übernehmen *). Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben (siehe Merkblatt: „Fundsachen“). Schülerunfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind so rasch wie möglich im Sekretariat zu melden.

11. Fahrräder, die nicht im Fahrradkeller abgestellt werden, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz. Der Westzugang (Wielandstr.) ist geöffnet von 7.00 Uhr bis 17.15 Uhr, der Nordzugang (Goethestr.) wird von 8.40 Uhr bis 11.55 Uhr und von 13.00 Uhr.bis 17.00 Uhr abgesperrt. Die Fahrräder sind diebstahlsicher abzuschließen *). Im Fahrradkeller und auf der Rampe müssen Fahrräder aus Sicherheitsgründen geschoben werden. Am Turnhalleneingang dürfen Fahrräder nur auf der Seite des Fahrradständers abgestellt werden.

12. Zufahrten und Fluchtwege müssen unbedingt freigehalten werden! (Sicherheit, Anlieferung).

13. Motorisierte Zweiräder werden im Pausenhof im dafür ausgewiesenen Bereich abgestellt.

14. Für Schüler/Schülerinnen ist eine Sondergenehmigung des Direktorats für die Benutzung des Fahrstuhls erforderlich.

15. Der Verkauf und die Verteilung von Waren, Zeitschriften (auch Abitur- und Schülerzeitung) und Flugblättern sowie das Anbringen von Plakaten ist gemäß Schulordnung im Schulbereich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Direktorats möglich.

16. Die gesamte Schulanlage ist rauchfreie Zone. Den Schülern ist das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke innerhalb der Schulanlage und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.

17. Das Mitnehmen von Getränkebechern,Tassen und Tellern in die Klassen- und Kursräu- me bzw. die oberen Stockwerke ist untersagt.

Die Schule ist eine Lebensgemeinschaft und kann nur im Zusammenwirken aller und unter Beachtung bestimmter Regeln ihre Aufgabe erfüllen. Die Einhaltung der Hausordnung ist deshalb unbedingt notwendig.

W. Preising, OStD

*) Hinweis: Die Stadt Memmingen hat für ihre Schulen und Schüler eine Garderobe- und Fahrradversicherung abgeschlossen. In begründeten Fällen kann eine Schadensmeldung über die Mitarbeiter des Direktors gestellt werden.